Allgemeine Verkaufs- und Arbeitsbedingungen
Außerlautende schriftliche Abmachung, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen. Alle gegenteiligen Anmerkungen des Vertragspartners müssen schriftlich akzeptiert werden und beziehen sich nur auf den vorliegenden Auftrag.
Dem Kunden bewusst, dass er mit seiner Bestellung die vorliegenden Allgemeinen en anerkennt.
1. KOSTENVORANSCHLAG – OFFERTE – BESTELLUNG
Unsere Offerten und Kostenvoranschläge bleiben einen Monat nach schriftlicher Erstellung gültig. Diese sind ebenso nach schriftlicher Bestätigung unsererseits gültig, sowie nach Anerkennung der individuellen Konditionen der Baustelle, die vom Auftraggeber auferlegt werden.
Die angegebenen Termine für die Fertigstellung der Arbeiten haben indikative Werte und berechtigen nicht bei Nichtrespekt den Auftrag zu stornieren oder eine eventuelle Entschädigung, gleich welcher Art, zu fordern.
Die Annullierung einer Bestellung durch den Kunden, kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen und unter Vorbehalt einer Entschädigungszahlung an unser Unternehmen, die pauschal auf 30 des vorgesehenen Aufträgees taxiert wird, es sei, dass unsere Gesellschaft auf die Ausführung der Arbeiten, ohne durch Schaden eventuelle Reklamationen und Zinsen zu erleiden.
Der Kunde wird, im Rahmen der Möglichkeiten, über alles, mehr arbeiten, die zur Ausführung des Auftrages unumgänglich sind, informiert. Im Falle, dass der Kunde diese nicht formellstens, spätestens bei Beginn der Ausführungen bestreitet, werden diese Mehrarbeiten als Vertrags-Zielund und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in Abrede gestellt werden.
Unsere Gesellschaft hat das Recht, bei Auftragserteilung oder zu Beginn der Arbeiten, eine 30ige Anzahlung, die auf dem Gesamtvolumen des Auftragses, zu fordern. Insofern diese Anzahlung verweigert wird, ist unsere Gesellschaft, die Arbeiten automatisch zu unterbrechen.
Wir erklären uns bereit, im Namen und Rechnung des Kunden die Genehmigungsanträge. Alle Skizzen und Zeichnungen bleiben unser ausschließliches Eigentum, selbst bei Nichterteilung des Auftragses. Eine weitere Verwendung der Entwürfe ist nicht gestattet. Kommt der Auftrag nicht zustande, behalten wir uns vor, die gemachten Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
2. AUSFÜHRUNG DER ARBEIT
Während der Ausführung der Arbeiten ist die Wasser- und Stromversorgung kostenlos zu unserer Verfügung zu stellen.
Bei der Arbeit hat der Ausführung weiter der Auftraggeber für Sorge zu tragen, dass im Arbeitsbereich Ableitung untersagt ist und andere Handwerker keine Behinderung für unsere Tätigkeit darstellen. Der Arbeitsbereich muss von jedem Unrat gesäubert werden und unsere Instruktionen entsprechen.
Der Kunde ist vollauf verantwortlich für den Untergrund, auf welchem unsere Arbeiten werden, auch für die Beschaffenheit als auch seine Zuverlässigkeit.
Dem Kunden ist der Zustand der Materialien, die im Gebäude verarbeitet wurden bewusst und trägt die Verantwortung für eventuelle Schäden oder Unfälle, die während Ausführung der Arbeit aus anderen Umständen entstehen können.
3. GARANTIE
Der Transport der Güter, auch bei der erserreichen Versendung, auf Risiko des Käufers. Für Unfälle während des Transportes oder für Verspätung bei Versendung mit der Bahn oder mit sonstigen Transportmitteln lehnen wir jede Verantwortung ab.
Bei gewissen Waren können Farb- und/oder Unterschiede Qualitäts auftreten, sei es in einer gleichen Sendung, sei es von einer Sendung zur anderen. Es empfiehlt sich daher, die Ware vor Anwendung zu überprüfen. “Reklamationen nach Verwendung sind ausgeschlossen. Gleichfalls kann keine Garantie erhalten, wenn der Kunde nicht an die Gebrauchsanweisung, Unterhaltshinweise oder Anweisungen während Ausführungen der Arbeiten gleich welcher Art, gehalten hat.
Zusammenfassend kann unsere Firma nur für die ausgeführte technische Qualität der Arbeiten garantieren, unabhängig von allen ästhetischen Gegebenheiten.
Sie ist in jedem Fall begrenzt auf die Garantien, die uns durch unsere Lieferanten zu gestanden werden.
4. REKLAMATIONEN
Reklamationen, gleich welcher Art, muss innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsversand per Einschreiben an uns gerichtet werden. Insofern die Reklamation von uns als begründet anerkannt kann, verpflichten wir uns innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der eingeschriebenen Reklamation, die Reparaturarbeiten oder die Fertigstellung der Arbeiten zu vollziehen. Sollte der Kunde es ablehnen, dass unser Unternehmen die notwendigen Arbeiten ausführt, die Gegenstand der Reklamation gewesen sind, und dies aus welchen Gründen auch immer, so entbindet er gleichzeitig unsere Firma definitiv von jeglicher Verantwortung.
Wird die Reklamation von uns als naschiert angesehen, werden wir unseren Auftraggeber pro Einschreiben von uns. Sollte keine Der Kunden innerhalb von acht Tagen nach Erhalt unseres Schreibens ist es, wir die Arbeiten als ordnungsgemäß zu erledigt haben und definitiv vom Kunden akzeptiert werden und keine mehr geltend macht.
Alle Reklamationen, die auf einem anderen Weg als per Einschreiben sowie vom Kunden eigenhändig unter, gemacht werden, können nicht anerkannt werden.
Eine ordnungsgemäß e Reklamation entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, unserer Rechnung in ihrer Gesamtheit und am Fälligkeitstermin zu begleichen.
5. ZAHLUNG
Für den Zahlungsort ist Eupen bzw. Aachen. Unsere Rechnungen sind netto zahlbar, ohne Skonto, bei Erhalt. Auf den nicht fristgerechten bezahlten Betrag werden von Rechtswegen und ohne vorherige Inverzugsetzung jährlich 15 Zinsen berechnet. Jeder Zahlungsverzug von Rechnungen oder Teilrechnungen ab Verfalltag wird mit einer Entschädigung von 20 mit einem Minimum von 86,75 € auf alle noch ausstehenden Beträgen geltend gemacht, anerkannt vom Kunden Auf Kunden Grundlage des Bürgerlichen Gesetzes Artikel 1147 und 1152. Bei Nichtzahlung einer Rechnung am Verfalltag werden alle Offenstände dieses Vorbehaltorenkontos sofort fällig und genehmigt uns den laufenden Vertrag für die verbleibenden Arbeiten zu kündigen, ohne Formale und unter von Schadenersatz und Zinsen.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Installationen bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden, Forderungen gleich aus Rechtsgrund, vor und sind bereits berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen, insbesondere, wesentlich wenn sich die Vermögenslage des Kunden verschlechtert.